Ergänzung zur Beihilfe
Absicherung für Beamtenfamilien: Beihilfe und private Krankenversicherung optimal nutzen
Als Beamtin oder Beamter haben Sie die Möglichkeit, nicht nur sich selbst, sondern auch Ihre Familie umfassend abzusichern. Die Kombination aus Beihilfe und PKV bietet hierbei die beste Option.
August 2024
Die individuelle Beihilfe übernimmt etwa die Hälfte der Gesundheitskosten von Beamtinnen und Beamten, oft sogar mehr. Mit Tarifen, die auf diese Beihilfe abgestimmt sind (sogenannte beihilfekonforme Tarife), bietet die Private Krankenversicherung (PKV) einen umfangreichen und zugleich besonders kostengünstigen Versicherungsschutz. Davon können auch Angehörige von Beamten und Beamtinnen finanziell profitieren, sofern sie bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig sind.
Beihilfe für Ehepartner und Lebenspartner
Wenn Sie Beamter oder Beamtin sind, können Sie für Ihren Partner oder Ihre Partnerin ebenfalls Beihilfe erhalten. Das gilt für einen Ehepartner, eine Ehepartnerin, einen eingetragenen (also gleichgeschlechtlichen) Lebenspartner bzw. eine eingetragene Lebenspartnerin. Ihr Dienstherr gewährt Ihnen diese zusätzliche Beihilfe bei einer bestehenden Ehe oder Lebenspartnerschaft ab Ihrer Verbeamtung. Sind Sie bereits verbeamtet, kann Ihre Frau oder Ihr Mann ab der Eheschließung bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig sein. Voraussetzung ist, dass das jährliche Einkommen Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin unter einer bestimmten Grenze liegt. Wird diese Voraussetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt, erhalten sie auch erst dann die Beihilfe.
Berücksichtigt werden alle Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr vor der Antragstellung. Neben dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit werden auch sonstige Einkünfte betrachtet, zum Beispiel Kapitalerträge und Mieteinnahmen. Seit 2024 wird die Einkommensgrenze gemäß der Bundesbeihilfeverordnung jährlich angepasst und orientiert sich an der Rentenwerterhöhung. Im Jahr 2024 ist die Einkommensgrenze für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte daher auf 20.878 Euro gestiegen. Die Bestimmungen und möglichen Anpassungen können sich in den jeweiligen Bundesländern davon unterscheiden. Daher ist es ratsam, dass Sie sich mit den Beihilfebestimmungen Ihres Bundeslandes vertraut machen.
Anhebung der Einkommensgrenze der Beihilfe ab 2024
Aufwendungen von Ehepartnerinnen/Lebenspartnerinnen bzw. Ehepartnern/Lebenspartnern als berücksichtigungsfähige Personen sind nur dann beihilfefähig, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte einschließlich vergleichbarer ausländischer Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor Antragstellung eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Aktuell liegt die maßgebliche Grenze bei 20.000 Euro. Beginnend mit dem Jahr 2024 findet jährlich eine dynamische Anpassung der Einkommensgrenze statt, welche sich an der Rentenwerterhöhung West bemisst. Damit wird künftig gewährleistet, dass Anpassungen der gesetzlichen Altersrente nicht zum Überschreiten der Einkommensgrenze führen und dadurch die Berücksichtigungsfähigkeit in der Beihilfe endet.
Ab dem 1. Januar 2024 beträgt die maßgebliche Einkommensgrenze für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen von Ehepartnerinnen/Lebenspartnerinnen bzw. Ehepartnern/Lebenspartner 20.878 Euro.
Wenn Sie im Kalenderjahr 2024 Aufwendungen für Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner geltend machen wollen und noch keine Kopie des Steuerbescheides des Jahres 2022 vorgelegt haben, empfiehlt sich schon jetzt die Übersendung, damit die Berücksichtigungsfähigkeit bereits registriert werden kann. Die für die beihilferechtliche Prüfung nicht benötigten Angaben auf dem Steuerbescheid können unkenntlich gemacht werden. Der Steuerbescheid muss jedoch stets vollständig vorliegen.
Merkblatt Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Personen
So sind Sie als Beamte in der Privaten Krankenversicherung abgesichert
Wenn Sie individuelle Beihilfe erhalten, können Sie ab dem Tag Ihrer Verbeamtung in die Private Krankenversicherung wechseln. Sie können mit einem privaten Krankenversicherungsunternehmen Ihrer Wahl einen Versicherungsschutz vereinbaren, der optimal zu Ihren Bedürfnissen und Wünschen passt:
Die private Krankenversicherung bietet beihilfekonforme Tarife an, die genau auf die Beihilfesätze von Beamten und Beamtinnen abgestimmt sind. Sie erhalten nur einen Versicherungsschutz für den Teil, der nicht von der Beihilfe gedeckt ist. Und auch nur dafür zahlen Sie einen Beitrag. Bei einer Beihilfe von beispielsweise 50 Prozent haben Sie deshalb einen 50-Prozent-Versicherungsschutz und zahlen dadurch auch nur die Hälfte einer 100-Prozent-Versicherung.
In der Regel übernimmt die Beihilfe folgende Anteile an den Krankheitskosten:
- Aktive Beamtinnen und Beamte – 50 Prozent, 70 Prozent bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern
- Pensionärinnen und Pensionäre – 70 Prozent
- Ehepartnerinnen und Ehepartner – 70 Prozent
- Kinder – 80 Prozent
Diese Beihilfesätze gelten für die Bundesbeihilfe und können je nach Bundesland bzw. Dienstherr variieren.