Anwärterinnen-Anwärter:


Sonderkonditionen für Beamtenanwärter/in der Ausbildung zahlen Sie bei gleichen Leistungen ,  Beamten-Volltarife, einen  vergünstigten Beitrag für B- Tarife Anwärter/in.

Gerne informieren wir Sie persönlich oder fordern Sie einen Leistungsvergleich an.

Als Beamtin oder Beamter – auch auf Widerruf im Vorbereitungsdienst – erhalten Sie im Krankheitsfall von  Ihrem Dienstherrn   finanzielle Beihilfe zu den entstandenen Krankheitskosten. Für den verbleibenden privat  abzusichernden Anteil empfehlen wir Ihnen einen Leistungsvergleich, zur privaten Krankenvollversicherung.


 Beihilfe - Privat-Bemessungssatz: 


Absicherung Beamtin, Beamter 50 % 50 %. Mit 2 und mehr Kindern 70 % 30 %
Ehepartner 70 % 30 % Kinder 80 % 20

Beamte in der Ausbildung und deren Ehegatten, wenn diese kein steuerpflichtiges Einkommen erzielen und  Kinder- Schüler, Studenten und Auszubildende ab Vollendung des 21. Lebensjahres mit Anspruch auf Beihilfe.



 
Leistung - Tarifbeschreibung:


 siehe Seite Beamte


 Selbstbeteiligung:


 Beihilfetarif -

 keinen oder geringen Anteil bei ambulanter Kostenerstattung

 Beihilfeergänzungstarif - die Restkosten werden aufgefangen.
 Keine Selbstbeteiligung.
 

 
Beitragsrückerstattung:

Beitragsrückerstattung (BRE) nach leistungsfreien Jahren:
1 Jahr : 6 MB ( Monatsbeiträge)
Bei unterjährigem Beginn wird die BRE anteilig gezahlt.
Voraussetzung ist die Leistungsfreiheit im gesamten Tarif.
Mögliche Tarifmodelle, die bei Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle  Zahnreinigung die Beitragsrückerstattung nicht beeinflussen.